Tage bis zur Preisverleihung
Willkommen beim Deutschen Arbeitsschutzpreis!
Der Deutsche Arbeitsschutzpreis steht dem Oscar der Filmbranche in nichts nach. Es geht um Menschen, um Vorbilder, um die Besten. Es geht um innovative Ansätze, die den Arbeitsschutz in Unternehmen wirksam verbessern und zum Nachmachen anregen. Bei der Preisverleihung winken dabei großzügige Preisgelder für technische, strategische, organisatorische und kulturelle Lösungen, die vorbildhaft sind für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Arbeit.
Nominierungen für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Ausrichter sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
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Die Preisverleihung
Bei der feierlichen Veranstaltung prämieren die Ausrichter des Deutschen Arbeitsschutzpreises nicht nur herausragendes Engagement, sondern rufen auch weitere Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen dazu auf, sich ebenfalls für sichere und gesunde Arbeitsplätze einzusetzen.
Die Verleihung des Deutschen Arbeitsschutzpreises 2025 findet am 26. Februar 2025 im Konferenzzentrum des Bundes in Berlin statt.
Unsere Kategorien
Der Deutsche Arbeitsschutzpreis 2025 wird verliehen in vier Gruppen vorbildlich entwickelter und gelebter Initiativen:
- weitreichende Managementlösungen
- kreative und innovative Lösungen auf Betriebsebene
- Verhaltens- und verhältnisändernde Maßnahmen
- Maßnahmen betreffend Schutz, Sicherheit und Gesundheit des Einzelnen
Unsere Ziele
Der Deutsche Arbeitsschutzpreis ist nicht nur eine Auszeichnung. Vielmehr möchten die Ausrichter Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen dazu auffordern, sich für sichere und gesunde Arbeitsplätze einzusetzen, neue und besondere Wege einzuschlagen, vorausschauend und effektiv mit den Herausforderungen zum Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umzugehen. Denn gelebte Arbeitssicherheit und konkreter Gesundheitsschutz zahlen sich aus – für eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen, für die Beschäftigten, für die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.
Was wird bewertet?
Bei der Bewertung der eingereichten Bewerbungen stellt sich die Jury unter anderem die folgenden Fragen:
- Ist die Lösung wirksam? Ist sie zielführend in der Sache und messbar im Erfolg?
- Ist die Lösung übertragbar? Hat sie Vorbildwirkung und inspiriert, ohne Blaupause sein zu müssen?
- Ist die Lösung nachhaltig? Ist sie ressourcenschonend und auf eine längerfristige Nutzung hin konzipiert und umgesetzt?
- Ist die Lösung kreativ? Ist sie einfach genial oder genial einfach entwickelt oder umgesetzt?