Allgemeine Teilnahmebedingungen zum Deutschen Arbeitsschutzpreis 2025

Ausrichter und Auslobungsumfang des Deutschen Arbeitsschutzpreises

Die Ausrichter des Deutschen Arbeitsschutzpreises sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit der Adresse:

Wettbewerbsbüro Deutscher Arbeitsschutzpreis
c/o 3c Creative Communication Concepts GmbH
Destouchesstraße 68
80796 München

Die begleitende Organisation des Wettbewerbs erfolgt durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit der Adresse:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund

Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen sind neben den „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ alle im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen wie unten aufgelistet. Teilnehmerinnen und Teilnehmer akzeptieren die Teilnahmebedingungen durch das Anklicken im Bewerbungsformular.

Teilnahmeberechtigung, Ansprechperson

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland sowie Einzelpersonen mit Wohnsitz in Deutschland. Teilnehmerinnen und Teilnehmer benennen jeweils eine zuständige und verantwortliche Ansprechperson.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausrichter sowie deren Familienangehörige sind nicht teilnahmeberechtigt.

Verfahren des Wettbewerbs

1. Kosten

Die Teilnahme erfolgt durch das Ausfüllen und Einsenden des Bewerbungsformulars, das auf www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de zur Verfügung steht. Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme (bspw. für Erstellung und Versand von ergänzenden Materialien) werden nicht erstattet.

2. Einreichung

Einsendungen sind ausschließlich elektronisch über die Website des Deutschen Arbeitsschutzpreises www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de an das Wettbewerbsbüro Deutscher Arbeitsschutzpreis zu senden.

Regulärer Einsendeschluss ist der 30. Juni 2024. Am 20. Juni 2024 wurde die Verlängerung der Einreichungsfrist auf den 15. Juli 2024 bekanntgegeben. Die Unterlagen müssen zwingend Angaben über den Absender (Unternehmen, Name der Ansprechperson, Adresse, Telefon, E-Mail) umfassen. Der Eingang der Unterlagen wird vom Wettbewerbsbüro per E-Mail bestätigt.

Prinzipiell werden Engagements akzeptiert, die ab 1. Januar 2022 entwickelt wurden. Bei Produkteinreichungen führt das Vorliegen eines Patentes zum Ausschluss.

3. Dotierung

Es werden insgesamt vier Gewinnerinnen und Gewinner ausgelobt, die Geldpreise in Höhe von je 10.000 Euro erhalten. Die Preise sind zweckgebunden für Maßnahmen/Konzepte und Produkte, die für den Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit eingesetzt werden. Der Preis ist nicht übertragbar.

Die Preisgelder werden von den Ausrichtern an die Preisträger ausgezahlt, der Zeitraum der Verwendung dieser Mittel obliegt den Preisträgerinnen und Preisträgern.

Darüber hinaus erhält jeder der vier Gewinnerinnen und Gewinner ein Kommunikationspaket, bestehend aus Materialien zur Unterstützung der Kommunikationsarbeit im Nachgang zum Deutschen Arbeitsschutzpreis. Die Inanspruchnahme dieser Leistung ist den Unternehmen selbst überlassen.

4. Auswahl

Von den Ausrichtern werden bis zu 12 Unternehmen/Institutionen ausgewählt und für den Deutschen Arbeitsschutzpreis nominiert. Die Auswahl erfolgt unter Anwendung der Kriterien „wirksam, übertragbar, nachhaltig und kreativ“ in den Kategorien „Strategisch“, „Betrieblich“, „Kulturell“ und „Persönlich“.

Die Zuordnung der Engagements zu den Preiskategorien erfolgt durch die Jury.

5. Benachrichtigung

Die Nominierten werden von den Ausrichtern im Spätherbst 2024 schriftlich informiert. Die Nominierten haben die Benachrichtigung dem Wettbewerbsbüro gegenüber schriftlich oder per E-Mail spätestens sieben Tage nach Erhalt der Benachrichtigung zu bestätigen und zu erklären, dass sie die Nominierung annehmen. Andernfalls verfällt der Nominierungsanspruch und die Ausrichter sind berechtigt, neue Nominierungen auszusprechen.

6. Weiteres Verfahren

Zwischen September und November 2024 finden Vor-Ort-Begehungen bei den nominierten Unternehmen statt, denen Vertreterinnen und Vertreter aller drei Ausrichter beiwohnen.

Diese Termine haben zum Ziel, das Unternehmen kennenzulernen, sowie das eingereichte Engagement und die arbeitsschutzrechtliche Situation vor Ort zu überprüfen. Sollten nach der Vor-Ort-Begehung berechtigte Zweifel an der Arbeitsschutzsituation bestehen, behalten sich die Ausrichter eine Aberkennung der Nominierung ausdrücklich vor.
Nach Abschluss der Vor-Ort-Begehungen und dem Feststellen der Nominierungswürdigkeit durch die AuditorInnen, werden die nominierten Betriebe öffentlich bekanntgegeben.
Eine unabhängige Jury aus Wirtschaft, Politik, Verbänden und Wissenschaft prämiert anschließend insgesamt vier Arbeitsschutzengagements in den Kategorien

  • Strategisch
  • Betrieblich
  • Kulturell
  • Persönlich

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

7. Aussetzung des Wettbewerbs

Die Ausrichter behalten sich das Recht vor, den Wettbewerb auch ohne Gewinnerermittlung jederzeit ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, wenn Gründe auftreten, die die Integrität oder die Qualität des Wettbewerbs gefährden.

8. Offizielle Bekanntgabe

Die Gewinnerinnen und Gewinner werden voraussichtlich im Februar 2025 im Rahmen einer Preisverleihung offiziell bekanntgegeben. Sollten Gewinnerinnen oder Gewinner bei der Veranstaltung aus einem bestimmten Grund nicht anwesend sein können, erfolgt die Mitteilung schriftlich.

9. Nutzungsrechte

Mit der Einreichung der Teilnahmeunterlagen gewähren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Ausrichtern ein ausschließliches zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den zur Beschreibung des Engagements (Abschnitt 5 des Bewerbungsformulars) eingereichten Unterlagen, Fotos und Videos. Dies gilt insbesondere für die Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der teilnehmenden Unternehmen/Institutionen in der begleitenden Presse- und Medienarbeit sowie zur weiteren werblichen und redaktionellen Nutzung der Inhalte.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären ihr Einverständnis, Statements und Interviews zu geben und im Falle eines Vor-Ort-Besuches Fotos von sich anfertigen zu lassen, die zu den oben genannten Zwecken uneingeschränkt medial genutzt werden können. Die Teilnahme am Wettbewerb sowie die damit verbundene Einräumung der Nutzungsrechte begründen über die Gewinnchance gemäß Teilnahmebedingungen hinaus keine weitergehenden Ansprüche.

Für Unternehmensangaben in den Abschnitten 1 bis 4 sowie 7 des Bewerbungsformulars gilt ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Diese anonymisierten Daten dürfen für kumulierte statistische Erfassungen verwendet werden.

10. Haftung

Jegliche Schadenersatzverpflichtungen der Ausrichter und ihrer Organe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind von der Haftungsbegrenzung ausgenommen. Die Erstellung der Teilnahmeunterlagen und deren Präsentation erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Werden die Ausrichter von Dritten in Anspruch genommen, so hat der Teilnehmer die Ausrichter von jeglicher Haftung frei zu stellen, wenn  die Schäden durch Verwendung der vom Teilnehmer eingereichten Unterlagen verursacht wurden -  insbesondere wegen Verletzung von Gebrauchsmuster-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Rechten zum Schutze des geistigen Eigentums. Die Teilnehmer  ausschließlich sind dafür verantwortlich, dass ihre Teilnahmeunterlagen rechtmäßig sind und keine fremden Rechte verletzen.

11. Datenschutz

Nachfolgend erhalten Sie von uns die gesetzlichen Informationen und weitere Antworten auf Ihre Fragen zum Datenschutz. Mit Ihrer Teilnahme am Wettbewerb des Deutschen Arbeitsschutzpreises erklären Sie sich auch mit der hier beschriebenen Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden. Der Datenschutz hat in dem Wettbewerb einen hohen Stellenwert und folgt den strengen Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die vorliegenden Informationen beschreiben, wie wir Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Teilnahme am Wettbewerb bereitstellen, verarbeiten. Die von Ihnen bereitgestellten Daten werden wir ausschließlich für den unten aufgeführten Zweck verarbeitet.

a) Verantwortliche i. S. der Datenschutz-Grundverordnung

Der Wettbewerb wird von der c/o 3c Creative Communication Concepts GmbH durchgeführt. Auftraggeberin ist die BAuA. Die BAuA ist gemäß Art. 28 DSGVO für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich:

Wettbewerbsbüro Deutscher Arbeitsschutzpreis
c/o 3c Creative Communication Concepts GmbH
Destouchesstraße 68
80796 München

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund

b) Zweck der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten nur für den Zweck für den wir sie erhalten haben, zur Ausrichtung des Wettbewerbs für den Deutschen Arbeitsschutzpreis.

Eine Datenverarbeitung zu anderen Zwecken kommt nur dann in Betracht, wenn die gesetzlichen Vorgaben nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO vorliegen. Etwaige Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 4 DSGVO werden wir selbstverständlich beachten.

c) Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Eine Datenverarbeitung ist zulässig, wenn eine gesetzliche Vorschrift sie erlaubt oder die Person, deren Daten verarbeitet werden sollen, in die Nutzung von Daten einwilligt. Hier ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten als Teil des Wettbewerbs zum Deutschen Arbeitsschutzpreises unabdingbar. Deswegen ist die Teilnahme an die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 lit. a und Artikel 9 Absatz 2 lit. a DSGVO zur Verarbeitung geknüpft.
Darüber hinaus besteht die gesetzliche Erlaubnis nach Artikel 6 Absatz 1 lit b, Absatz 2 DSGVO, zur Erfüllung einer quasi vertraglichen Verpflichtung aus den Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs.

d) Datenkategorien

Es werden nur personenbezogene Daten verarbeitet, die im Einzelfall erforderlich sind:

    • Angaben zur Person, in der Regel Name, Vorname, Funktion
    • Kontaktdaten, in der Regel Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
    • Abwicklungsdaten (Kontoverbindung etc.)

e) Empfänger der Daten

Gemäß Art. 28 der DSGVO wurde zwischen der BAuA und der c/o 3c Creative Communication Concepts GmbH ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung hinsichtlich des Datenschutzes geschlossen. Sofern die c/o 3c Creative Communication Concepts GmbH weitere Dienstleister einsetzt, wird sie wirksame Maßnahmen treffen, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten.
Darüber hinaus erfolgt die Weitergabe Ihrer Daten an die Ausrichter des Wettbewerbs, sofern sie dafür erforderlich sind.

f) Dauer der Speicherung

Ihre personenbezogenen Daten müssen wir solange speichern, wie wir sie zur Kontaktaufnahme, Wettbewerbsausrichtung bzw. Aufbewahrungspflichten benötigen. Die Speicherdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispiele für gesetzliche Aufbewahrungsfristen sind 6 bzw. 10 Jahre bei Rechnungsdaten.
Wir prüfen regelmäßig, ob die bei uns gespeicherten Kontaktdaten aktuell sind und noch benötigt werden. Ist dies nicht der Fall, werden sie gelöscht.

g) Datenschutzrechte

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Konsequenzen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen gemäß Artikel 7 DSGVO.

Darüber hinaus stehen Ihnen hinsichtlich der Sie betreffenden Daten folgende Rechte nach den Artikeln 15 ff. DSGVO zu:

    • das Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO
    • das Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO
    • das Recht auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO
    • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO
    • das Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DSGVO
    • das Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO
    • das Widerspruchsrecht gem. Art. 21 DSGVO

h) Beschwerderecht

Sollten Sie der Ansicht sein bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Ihren Rechten verletzt worden zu sein, können Sie sich auch an die für die BAuA zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Bundesbeauftragte/r für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 99779-0
Fax: +49 (0) 228 997799-5550
Email:

i) Ansprechpartner

Bei allen Fragen und Ersuchen zum Datenschutz können Sie sich direkt an die Datenschutzbeauftragten der o. g. Verantwortlichen wenden:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Beauftragter für den Datenschutz
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Email:

Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.