Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (e.V.) bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 18.01.2021) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (https://deutscher-arbeitsschutzpreis.de/).
Konformitätsstatus
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 18.01.2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Welche Teile sind nicht barrierefrei?
- PDF-Dokumente, die vor September 2020 erstellt wurden, sind noch nicht auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt. Später eingestellte PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt. Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: barrierefreiheit@dguv.de.
- Videos auf deutscher-arbeitsschutzpreis.de, die vor November 2020 erstellt wurden, sind nicht untertitelt. Die Videos liegen ohne Audiodeskription und Volltext-Alternative vor.
- Das Registrierungsformular enthält keine Auto-Complete-Attribute.
- Derzeit können wir Formulare im Berwerbungsverfahren noch nicht vollumfänglich in barrierefreier Form bereitstellen.
- Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
- Alternativen für die Bewegungsaktivierung liegen nicht vor.
Gebärdentelefon und Service für hörgeschädigte und gehörlose Bürger
Wenn Sie als gehörloser oder hörgeschädigter Bürger Fragen zu den Themen der Gesetzlichen Unfallversicherung haben, nutzen Sie am besten unser Gebärdentelefon mittels Videotelefonie im Internet. So können Sie einfach und direkt und ohne zusätzliche Software/Downloads bei uns anrufen. Sie benötigen nur ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Tablet oder Smartphone) und einen uneingeschränkten Internetzugang. Unsere gehörlosen Mitarbeiterinnen beantworten Ihnen gern Ihre Fragen in Gebärdensprache. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum neuen Gebärdentelefon: www.gebaerdentelefon.de/dguv Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18.01.2021 erstellt.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: barrierefreiheit@dguv.de.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufrieden stellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.