Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 18.01.2021) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (https://deutscher-arbeitsschutzpreis.de/).

Konformitätsstatus
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 18.01.2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

  • PDF-Dokumente, die vor September 2020 erstellt wurden, sind noch nicht auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt. Später eingestellte PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt. Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: .
  • Videos auf deutscher-arbeitsschutzpreis.de, die vor November 2020 erstellt wurden, sind nicht untertitelt. Die Videos liegen ohne Audiodeskription und Volltext-Alternative vor.
  • Das Registrierungsformular enthält keine Auto-Complete-Attribute.
  • Derzeit können wir Formulare im Bewerbungsverfahren noch nicht vollumfänglich in barrierefreier Form bereitstellen.
  • Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Alternativen für die Bewegungsaktivierung liegen nicht vor.

Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 24.03.2024 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: .

Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufrieden stellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter .