Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)

In der GDA führen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ihre Aktivitäten rund um den betrieblichen Arbeitsschutz zusammen. Gemeinsam erarbeiten die Partner Arbeitsschutzziele, die sich am betrieblichen Bedarf orientieren. Darüber hinaus entwickelt die GDA transparente und praxisorientierte Vorschriften und Regeln sowie zeitgemäße Beratungs- und Kontrollinstrumente.

In den kommenden fünf Jahren werden die Träger des Deutschen Arbeitsschutzpreises ihre Aktivitäten darauf ausrichten, die folgenden Arbeitsschutzziele umzusetzen:

  • Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes verbessern. Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und Sicherheit sollen dazu fest in die betrieblichen Abläufe eingebunden werden. Ebenso gilt es, die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen in der Praxis besser umzusetzen.
  • Arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich verringern. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten regelmäßige Angebote zur Gesundheitsvorsorge wahrnehmen können. Dass Arbeitsplätze gesundheitsfördernd gestaltet sind, ist der GDA ein wichtiges Anliegen.
  • Die Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung schützen und stärken. Hier wird es vor allem darum gehen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für das Thema psychische Erkrankungen zu sensibilisieren und entsprechende Präventionsmaßnahmen zu treffen.

Ausführlichere Informationen zu den Arbeitsschutzzielen finden Sie hie

Logo der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)

In der GDA führen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ihre Aktivitäten rund um den betrieblichen Arbeitsschutz zusammen. Gemeinsam erarbeiten die Partner Arbeitsschutzziele, die sich am betrieblichen Bedarf orientieren. Darüber hinaus entwickelt die GDA transparente und praxisorientierte Vorschriften und Regeln sowie zeitgemäße Beratungs- und Kontrollinstrumente.

In den kommenden fünf Jahren werden die Träger des Deutschen Arbeitsschutzpreises ihre Aktivitäten darauf ausrichten, die folgenden Arbeitsschutzziele umzusetzen:

  • Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes verbessern. Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und Sicherheit sollen dazu fest in die betrieblichen Abläufe eingebunden werden. Ebenso gilt es, die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen in der Praxis besser umzusetzen.
  • Arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich verringern. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten regelmäßige Angebote zur Gesundheitsvorsorge wahrnehmen können. Dass Arbeitsplätze gesundheitsfördernd gestaltet sind, ist der GDA ein wichtiges Anliegen.
  • Die Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung schützen und stärken. Hier wird es vor allem darum gehen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für das Thema psychische Erkrankungen zu sensibilisieren und entsprechende Präventionsmaßnahmen zu treffen.

Ausführlichere Informationen zu den Arbeitsschutzzielen finden Sie hier.