Ausrichter des Deutschen Arbeitsschutzpreises
Der Deutsche Arbeitsschutzpreis ist Teil der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA).
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)
In der GDA führen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ihre Aktivitäten rund um den betrieblichen Arbeitsschutz zusammen. Gemeinsam erarbeiten die Partner Arbeitsschutzziele, die sich am betrieblichen Bedarf orientieren. Darüber hinaus entwickelt die GDA transparente und praxisorientierte Vorschriften und Regeln sowie zeitgemäße Beratungs- und Kontrollinstrumente.
In der aktuellen Programmperiode richten die Träger des Deutschen Arbeitsschutzpreises ihre Aktivitäten auf folgende Arbeitsschutzziele aus:
- Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes verbessern. Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und Sicherheit sollen dazu fest in die betrieblichen Abläufe eingebunden werden. Ebenso gilt es, die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen in der Praxis besser umzusetzen.
- Arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich verringern. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten regelmäßige Angebote zur Gesundheitsvorsorge wahrnehmen können. Dass Arbeitsplätze gesundheitsfördernd gestaltet sind, ist der GDA ein wichtiges Anliegen.
- Die Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung schützen und stärken. Hier wird es vor allem darum gehen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für das Thema psychische Erkrankungen zu sensibilisieren und entsprechende Präventionsmaßnahmen zu treffen.
- „Der sichere Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" wurde von den Trägern als Thema mit besonderer Relevanz identifiziert. Ziel des entsprechenden GDA-Arbeitsprogramms ist es, den Berufskrebs gezielt und wirksam zu bekämpfen.
Ausführlichere Informationen zu den Arbeitsschutzzielen finden Sie hier